Was macht eigentlich die BVV?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Geschichte

Die Stadt Berlin, wie wir sie heute kennen, wurde im Jahr 1920 durch den Zusammenschluss mehrerer Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke gegründet. Die stetig wachsende Hauptstadt musste ausreichend versorgt werden und so wurde eine einheitliche Verwaltung geschaffen. Jedoch nicht alle Bürger waren mit der Aufgabe ihrer Selbständigkeit durch die nun zusammengeschlossenen Kommunen einverstanden. Sie befürchteten, ihr Selbstbestimmungsrecht und ihren individuellen gemeindlichen Charakter zu verlieren. Die Aufteilung der Großgemeinde Berlin in Bezirke war die Lösung. Die gesamte Verwaltung wurde auf zwei Ebenen verteilt: Auf der übergeordneten Landesebene wurde der heutige Senat (früher Magistrat) zur Regelung der städtischen Belange eingesetzt und auf der Kommunalebene sollten die Bezirke selbständig die örtlich relevanten und bürgernahen Angelegenheiten bearbeiten.

Aufbau

Der eigentliche „Kopf“ der Bezirke ist zwar das Bezirksamt (mit Bezirksbürgermeister und Stadträten), es wird jedoch von der BVV (mit ihren meist 55 Mitgliedern) durch entsprechend beschlossene Vorschläge zum Handeln angeregt (Initiativrecht). Außerdem kontrolliert die BVV die Verwaltung des Bezirks (Kontrollrecht) und kann vom Bezirksamt jederzeit Auskunft über alle Vorgänge verlangen (Auskunftsrecht). Das Bezirksamt (d.h. der Bürgermeister und die Stadträte) werden von der BVV gewählt (und ggf. auch wieder ihres Amtes enthoben). Außerdem verabschiedet die BVV den Bezirkshaushalt und trifft Entscheidungen in allen ihr zugewiesenen Angelegenheiten (z.B. Vergabe von Sondermitteln für Projekte und Aktionen im Bezirk). Nicht selten werden Probleme von den Bezirksverordneten vor Ort besichtigt, sie sind somit auch Ansprechpartner für die Bürger. Um diese und weitere vielfältige Aufgaben bestmöglich erledigen zu können, bildet die BVV Ausschüsse für verschiedene Fachbereiche (z.B. Frauenbeirat, Migrations- und Integrationsbeirat). Zur Mitarbeit in diesen Gremien kann die BVV bis zu vier sogenannte Bürgerdeputierte wählen. Dies sind Fachleute, die ehrenamtlich mit ihrem Spezialwissen und ihrer Erfahrung die BVV unterstützen. Ein für die Bürger interessanter Ausschuss ist z.B. der für Eingaben und Beschwerden, weil sie sich hier direkt an die Verwaltung wenden können, wenn sie unzufrieden mit dem Handeln der Verwaltung sind oder Bitten vorbringen möchten.

Außerdem wählt die BVV Personen, die ebenfalls ehrenamtlich für den Bezirk und seine Belange tätig sind (z.B. Patientenfürsprecher in Krankenhäusern, Schiedsmänner/-frauen etc.).

Bezirksverordnete

Die Teilnahme an Fachausschüssen, Tagungen und regelmäßigen Sitzungen der Fraktionen nimmt viel Zeit in Anspruch. Trotzdem sind die Bezirksverordneten keine „Berufspolitiker“, sondern Menschen wie Du und ich, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Belange des Bezirkes und seiner Bürger einsetzen. Sie erhalten für ihren Aufwand vom Bezirk eine finanzielle Entschädigung, deren Höhe von Funktion und Umfang der Aufgaben (Teilnahme an Sitzungen etc.) abhängig ist.

Jeder, der in Berlin seinen Wohnsitz hat und das aktive und passive Wahlrecht besitzt, kann Mitglied der BVV werden. (Erklärung: aktives Wahlrecht = Recht zur Stimmabgabe; passives Wahlrecht = Recht, sich als Kandidat aufstellen zu lassen). Die Wahl zum Abgeordnetenhaus und für die BVV findet zeitgleich alle 5 Jahre statt. Der Wähler hat drei Stimmen: mit den ersten beiden Stimmen bestimmt er die Zusammensetzung im Abgeordnetenhaus (Landesebene). Die dritte Stimme dient der Wahl zur BVV. Die Stimme wird für eine Partei oder Wählergemeinschaft (z.B. parteifreie Bürgerinitiativen, eingetragene Vereine etc.) abgegeben, die für den entsprechenden Bezirk gelistet sind. Die Anzahl der Wählerstimmen für eine Partei oder Wählergemeinschaft (mindestens 3 %) entscheidet über die Verteilung der Sitze in der BVV.

Wie Sie sehen, ist die BVV ein wichtiges Instrument zur Mitwirkung jedes einzelnen Bürgers an der Gestaltung seines Umfeldes. Als Mitglied einer Partei oder Zugehöriger einer Wählergemeinschaft kann man als Bezirksverordneter in der BVV selbst aktiv werden. Oder sie besuchen die verschiedenen Gremien und erkundigen sich vor Ort, welche Aufgaben dort gerade bearbeitet werden. Die Bezirksverordnetenversammlungen sind i.d.R. öffentlich, so dass Sie als Gast beobachten können, was in Ihrem Bezirk geschieht.

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